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Elternbeitrag

 Ab 01.09.23 gelten folgende Beiträge:

Im Kindergarten

  • über 3 - 4 Stunden:  165,00 €
  • über 4 - 5 Stunden:  181,50 €
  • über 5 - 6 Stunden:  198,00 €
  • über 6 - 7 Stunden:  214,50€
  • über 7 - 8 Stunden:  231,00 €
  • über 8 - 9 Stunden:  247,50€
  • über 9 -10 Stunden: 264,00 €

Zusätzliche Kosten

  • Spielgeld: 7 €
  • Getränkegeld: 3 €, werden weiterhin für jedes Kind zusätzlich zum Beitrag erhoben.
  • Der staatliche Zuschuss wird Kindern monatlich ab dem 3. Lebensjahr zum laufenden Kalenderjahr ab 01.09. in Höhe von 100€ gewährt.
  • Ein Zuschlag von 50€ pro Monat ist zu entrichten, wenn ein Kind unter 3 Jahren in einer Kindergartengruppe betreut wird.

Anträge zur Kostenübernahme

  • Anträge zur Kostenübernahme durch das Jugendamt können gestellt und mit Eintrittsdatum sofort der Behörde übergeben werden.

 In der Krippe

  • über 3 - 4 Stunden: 225,00 €
  • über 4 - 5 Stunden: 247,50 €
  • über 5 - 6 Stunden: 270,00 €
  • über 6 - 7 Stunden: 292,50 €
  • über 7 - 8 Stunden: 315,00 €
  • über 8 - 9 Stunden: 337,50 €
  • über 9-10 Stunden: 360,00 €

Geschwisterkinder

  • besucht ein Geschwisterkind bereits den Kindergarten, kostet das Krippenkind den vollen Krippenbeitrag.
  • Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die Krippe, muss der volle Beitrag für beide entrichtet werden

Beitragszuschuss

  • Ein Beitragszuschuss von 100€ pro Kind kann vom Zentrum für Familie und Soziales, Bayreuth, auf Antrag der Eltern gewährt werden
  • Anträge zur Kostenübernahme durch das Jugendamt können gestellt  und mit Eintrittsdatum sofort der Behörde übergeben werden.