Aufgrund der Einführung des neuen Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes, sowie den damit verbundenen Buchungszeiten, gelten ab 01.09.21 folgende Beiträge:
Im Kindergarten
- über 3 - 4 Stunden: 125,00 €
- über 4 - 5 Stunden: 137,50 €
- über 5 - 6 Stunden: 150,00 €
- über 6 - 7 Stunden: 162,50€
- über 7 - 8 Stunden: 175,00 €
- über 8 - 9 Stunden: 187,50€
- über 9 -10 Stunden: 200,00 €
Zusätzliche Kosten
- Spielgeld: 7 €
- Getränkegeld: 3 €, werden weiterhin für jedes Kind zusätzlich zum Beitrag erhoben.
- Der staatliche Zuschuss wird Kindern monatlich ab dem 3. Lebensjahr zum laufenden Kalenderjahr ab 01.09. in Höhe von 100€ gewährt.
- Ein Zuschlag von 50€ pro Monat ist zu entrichten, wenn ein Kind unter 3 Jahren in einer Kindergartengruppe betreut wird.
Anträge zur Kostenübernahme
- Anträge zur Kostenübernahme durch das Jugendamt können gestellt und mit Eintrittsdatum sofort der Behörde übergeben werden.
In der Krippe
- über 3 - 4 Stunden: 185,00 €
- über 4 - 5 Stunden: 203,50 €
- über 5 - 6 Stunden: 222,00 €
- über 6 - 7 Stunden: 240,50 €
- über 7 - 8 Stunden: 259,00 €
- über 8 - 9 Stunden: 277,50 €
- über 9-10 Stunden: 296,00 €
Geschwisterkinder
- besucht ein Geschwisterkind bereits den Kindergarten, kostet das Krippenkind den vollen Krippenbeitrag.
- Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die Krippe, muss der volle Beitrag für beide entrichtet werden
Beitragszuschuss
- Ein Beitragszuschuss von 100€ pro Kind kann vom Zentrum für Familie und Soziales, Bayreuth, auf Antrag der Eltern gewährt werden
- Anträge zur Kostenübernahme durch das Jugendamt können gestellt und mit Eintrittsdatum sofort der Behörde übergeben werden.