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Anmeldung

 

Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten, besonders in der Kinderkrippe, empfiehlt sich eine rechtzeitige Abholung eines Datenerhebungsscheins!

Verfahren und Fristen

  • Öffentliche Bekanntmachung der Anmeldewoche im örtlichen Mitteilungsblatt (in der Regel in der 4. Januarwoche des laufenden Jahres)
  • Sie können Ihr Kind nur in unserer Kita anmelden, wenn Sie in Bischberg wohnen ! 
  • unverbindliche Besichtigung der Kita zum festgelegten Zeitpunkt möglich
  • Übergabe eines Datenerhebungsscheins, für eine bessere Vorplanung der Platzvergaben.
  • Dies ist noch keine Zusage eines Kita Platzes!
  • Es gibt  keine mündlichen Zu- bzw. Absagen in unserer Kita.
  • Warten auf schriftliche Zu-, bzw. Absage des gewünschten Platzes  nach der Trägersitzung
     für das kommende Kindergartenjahr,
  • bei Zusage: Übergabe des unterschriebenen Betreuungsvertrages, zeitnah zu Beginn der Eingewöhnungszeit des Kindes in die Kita. Erst mit den Unterschriften des Trägers und der Erziehungsberechtigten hat der Vertrag Gültigkeit.
  • 01.September des laufenden Kalenderjahres: Beginn des neuen KiTa Jahres.
  • Neuaufnahmen während des laufenden Jahres sind bei freien Plätzen möglich.
  • Ansprechperson: KiTa Leiterin, Frau Ute Kraus (Fachwirtin fürs Erziehungswesen (KA)), Stellvertretende Leitung, Frau Andrea Ultsch.
  • Bitte beachten Sie unsere Eingewöhnungskonzepte, bevor Sie wieder mit einer Arbeitsstelle beginnen möchten. Gerne beraten wir Sie dabei.

Abmeldung

  • mit vierwöchiger Kündigungsfrist immer zum Monatsende
  • Der Träger behält sich das Recht vor, nach wiederholter Beitragsrückbuchung vom Kindergartenkonto, das Kind von der Betreuung auszuschließen, bis die ausstehenden Beträge bezahlt werden. Bei weiteren Zahlungsrückständen droht der Verlust des Betreuungsplatzes.
    Krippenkinder können automatisch in den Kindergarten wechseln, wenn sie das 3. Lebensjahr erreicht haben.
  • Kinder, die in die Schule wechseln, werden automatisch zum 31.08. des laufenden Jahres abgemeldet.