Ab 01.09.23 gelten folgende Beiträge:
Im Kindergarten
- über 3 - 4 Stunden: 165,00 €
- über 4 - 5 Stunden: 181,50 €
- über 5 - 6 Stunden: 198,00 €
- über 6 - 7 Stunden: 214,50€
- über 7 - 8 Stunden: 231,00 €
- über 8 - 9 Stunden: 247,50€
- über 9 -10 Stunden: 264,00 €
Zusätzliche Kosten
- Spielgeld: 7 €, monatlich pro Kind
- Getränkegeld: 3 €,monatlich pro Kind.
- Verwaltungsgebühr: 15€, monatlich pro Kind
- Der staatliche Zuschuss wird Kindern monatlich ab dem 3. Lebensjahr zum laufenden Kalenderjahr ab 01.09. in Höhe von 100€ gewährt.
- Gebühr zur Nutzung "stay informed app": 8,50€, einmal jährlich , pro Kind.
Anträge zur Kostenübernahme
- Anträge zur Kostenübernahme durch das Jugendamt können gestellt und mit Eintrittsdatum sofort der Behörde übergeben werden.
In der Krippe
- über 3 - 4 Stunden: 225,00 €
- über 4 - 5 Stunden: 247,50 €
- über 5 - 6 Stunden: 270,00 €
- über 6 - 7 Stunden: 292,50 €
- über 7 - 8 Stunden: 315,00 €
- über 8 - 9 Stunden: 337,50 €
- über 9-10 Stunden: 360,00 €
Geschwisterkinder
- besucht ein Geschwisterkind bereits den Kindergarten, kostet das Krippenkind den vollen Krippenbeitrag.
- Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die Krippe, muss der volle Beitrag für beide entrichtet werden
Beitragszuschuss
- Ein Beitragszuschuss von 100€ pro Kind kann vom Zentrum für Familie und Soziales, Bayreuth, auf Antrag der Eltern gewährt werden
- Anträge zur Kostenübernahme durch das Jugendamt können gestellt und mit Eintrittsdatum sofort der Behörde übergeben werden.